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Rückwärtssuche zur Telefonnummer 022163558629824

Die Vorwahl 0221 ist aus Köln in Nordrhein-Westfalen.

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022163558629824

Ich wurde heute von der Nummer 022163558629824 angerufen und über Telefon und TV-Anschluss befragt, soweit nichts besonderes. Mitten im Gespräch, als ich die eigene Telefonnummer bestätigen soll, wurde mir gesagt, dass das Gespräch nun aufgezeichnet wird, bevor ich "Ja" gesagt habe. Somit wurde ein "Ja" von mir aufgenommen. Ich befürchte nun schlimmes. HR15768
gemeldet von Hermann Robert am 06.10.2015 und wie folgt bewertet (1 von 10):
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022163558629824

Ich habe nachdem ich angerufen wurde, die Nummer in meiner Anlage und auf dem iPhone gesperrt. Das war, wie die Antwort auf meine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur zeigt, der richtige aber nicht unbedingt der befriedigende Weg. Anbei die Mail der BNA:

Ihre Beschwerde über belästigende Anrufversuche


Sehr geehrte Damen und Herren,

in vor bezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihre Beschwerde über belästigende Anrufversuche von der Rufnummer 022163558629824.

Aufgrund der von Ihnen vorgelegten Informationen und anderer Beschwerden zu der genannten Rufnummer habe wir diese überprüft. Leider mussten wir feststellen, dass die bei den Anrufversuchen angezeigte Rufnummer nicht vergeben ist. Wir gehen daher davon aus, dass die bei den Anrufen angezeigte Rufnummer lediglich aufgesetzt wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es tatsächlich möglich, an einem Telefonanschluss eine andere Rufnummer aufzusetzen, damit diese dann beim Angerufenen angezeigt wird. Durch die Anzeige einer gefälschten Rufnummer kann damit beim Angerufenen eine falsche Identität des Anrufers vorgetäuscht werden.

In diesem Fall besteht für die Bundesnetzagentur keine Möglichkeit, Auskünfte von Netzbetreibern dazu zu verlangen, wer sich tatsächlich hinter den Anrufen verbirgt. Auskünfte von Netzbetreibern, insbesondere zu der wahren Telefonnummer des belästigenden Anrufers dürfen wegen des Schutzes des Fernmeldegeheimnisses allenfalls im Rahmen von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren nach § 100g Strafprozessordnung (StPO) wegen bestimmter Straftaten (z. B. solcher von erheblicher Bedeutung, insbesondere gemäß § 100a StPO oder solcher, die mittels Telekommunikation erfolgen) angeordnet werden. Aus diesem Grund ist es sehr schwierig, wenn nicht unmöglich, den tatsächlichen Verursacher der Anrufe zu ermitteln. Einzig die Einrichtung einer Fangschaltung kann bei erneutem Anruf Aufschluss darüber bringen, wer tatsächlich der Anrufer ist.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unte
gemeldet von FT am 20.11.2014

Sie wurden von 022163558629824 angerufen, haben eine SMS oder ein Fax erhalten? Beschreiben Sie Ihren Vorfall möglichst ausführlich ohne private Daten über sich oder den Anrufer preiszugeben. Bitte bleiben Sie hierbei sachlich und korrekt in der Umgangsform.


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